Wohnung Bewertung Bamberg und Erlangen

WIEVIEL IST MEINE IMMOBILIE WERT?

... kaufen wir unser Traumhaus zum Marktwert?

... verkaufen wir unsere Wohnung zum Marktwert oder verschenken wir bares Geld?

... das Erbe, unsere Immobilie aus der Scheidung, die Firma, das Wohnrecht unserer Oma?

 

WIR GEBEN IHNEN DIE ANTWORT.

 

Bewertung von: 

  • Unbebauten Grundstücken
  • Bebauten Grundstücken
  • - Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • (EFH u. MFH, alle gewerblich genutzten Gebäude)  
  • - Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten)
  • - Rechte und Belastungen von Grundstücken, z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchsrecht

1) Verkehrswert-(Marktwert-) Gutachten nach § 194 Bau GB

unterstützend bei:

 

• Kauf und Verkauf von Immobilien

• In Betreuungs- und Erbschaftsangelegenheiten

• Steuerlichen Anlässen:

z.B. Überprüfung von Wertermittlungen bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Unternehmensübertragung und Unternehmensstilllegung

• Finanzierung

• Vermögensauseinandersetzungen,

z.B. Zugewinnausgleich bei Scheidung (nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit einem Rechtsstreit)

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach § 194 BauGB und den Richtlinien der Wertermittlungsverordnung ermittelt.

 

DER AUFTRAGGEBER ERHÄLT EIN SCHRIFTLICHES GUTACHTEN MIT CA. 20 – 30 SEITEN, BESTEHEND AUS:

 

• den allgemeinen Angaben

• Grund- und Bodenbeschreibung

• Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen  

 

• Ermittlung des Verkehrswertes. 

  • Bodenwertermittlung 
  • Sachwertermittlung 
  • Ertragswertermittlung 
  • Marktanpassung (Sachwertfaktor gem. § 14 ImmoWertV)

• den Anlagen mit :

  • Objektbildern 
  • Grundbuchauszug 
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte 
  • Lageplan und Bauplanunterlagen (soweit vorhanden)

 

 

2) Kurzgutachten zu ihrer "privaten Information":

 

• Kauf und Verkauf von Immobilien

• Überprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen  

• Vermögensübersicht (z.B. Erbauseinandersetzung innerhalb der Familie) 

 

Der korrekt ermittelte Marktwert ist bei Verkauf und Kauf einer Immobilie von entscheidender Bedeutung. Marktwertermittlungen sind keine umfangreiche Verkehrswert- (Marktwert) Gutachten im Sinne des § 194 BauGB – und somit eine günstige Variante. Auf gut deutsch: Hier beschreiben wir nicht jede Fliese, und das spart uns Zeit und Ihnen somit Geld. 

 

Die Kurzgutachten dienen ausschließlich der privaten Information des Auftraggebers. Eine Veröffentlichung bzw. Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

 

DER AUFTRAGGEBER ERHÄLT EIN SCHRIFTLICHES KURZGUTACHTEN, CA. 15 - 20 SEITEN,

INHALTE ENTSPRECHEN  O.G. VERKEHRSWERT-(MARKTWERT-) GUTACHTEN  IN VERKÜRZTER VERSION. 

 

 

 

3) Beleihungswertgutachten gemäß § 16 Pfandbg

Manchmal dienen Immobilien auch als Sicherheit – zum Beispiel für Banken, Versicherungen, Finanzmakler oder -vermittler. 

Wir werden gerne für Sie tätig werden – objektiv und kompetent.

 

 

 

4) Bauschadengutachten (Kooperationspartner)

Ihre Traumimmobilie zeigt „erste Risse“? Bei unserer Bestandsaufnahme zeigen sich Baumängel oder Bauschäden?

Gehen Sie auf Nummer sicher. Unser Partner, unabhängiger Bausachverständiger und von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt – zeigt Ihnen und uns die Schwachstellen. Und nennt Kosten.

 

 

Stefan Schwab

 

Dipl. Sachverständiger (DIA)
für die Bewertung von bebauten
und unbebauten Grundstücken

Zertifizierter Immobiliengutachter

DIN EN ISO/IEC 17024
Fachwirt in der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft (IHK)
Immobilienwirt (Dipl. VWA Freiburg)

https://sachverstaendigenbuero-schwab.de 

svb-schwab@t-online.de

 

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